Kurzinformation zum Weinetikett:
- Es gibt verpflichtende & freiwillige Angaben auf Weinetiketten
- Verpflichtende Angaben sind z.B. der Alkoholgehalt und die amtliche Prüfnummer.
- Freiwillige Angaben sind z.B. der Jahrgang und die Geschmacksangabe des Weins.
Der Ursprung des Weinetiketts
Was wäre der Wein ohne sein Weinetikett? Schon seit Jahrhunderten ist klar, Wein ist nicht gleich Wein. Also lag die Lösung bald sehr nah. Weine müssen zur Unterscheidung gekennzeichnet werden und zwar mit Etikett auf der jeweiligen Flasche.
Archäologische Funde beweisen, dass schon in frühester Zeit zur Kennzeichnung von Weinen auf Amphoren geritzt wurde. Bald darauf wurden dann sogenannte Rollsiegel genutzt. Im antiken Griechenland und auch bei den Römern schmückten den Wein dann edle Anhänger mit Markierungen. Dieser Flaschenschmuck wurde bis ins Mittelalter beibehalten. Die Verwendung eines Papieretiketts ist zum ersten Mal für den „1822er F.M. Schloss Johannisberger Cabinets Wein“ dokumentiert. Doch spätestens seit Beginn des 20. Jahrhunderts gehört das Papieretikett zum Standard für Weinflaschen. Dank modernen Druckverfahren setzte sich dann das selbstklebende Etikett durch.
Das Weinrecht des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz sowie die EU haben strenge Vorschriften für die Kennzeichnung von Weinen. Dem Verbraucher müssen für die Kaufentscheidung alle relevanten Informationen zur Verfügung stehen ohne ihn durch Täuschung zu beeinflussen.
Jede Weinflasche benötigt ein Weinetikett!
Bei der Etikettierung von Weinflaschen unterscheidet man zwischen verpflichtend vorgeschriebenen- und freiwilligen Angaben. Allgemein gilt, dass Weinbehältnisse mit einem Volumen unter 60 Litern etikettier pflichtig sind. Das heißt: Jede Weinflasche, die in den Verkauf geht, braucht ein entsprechendes Weinetikett!
Die vorgeschriebenen Informationen müssen im gleichen Sichtbereich der Flasche angebracht sein. Zudem müssen Angaben so zu sehen sein, dass die Weinflasche nicht umgedreht werden muss. Die Mehrzahl der Weinflaschen besitzt zwei Etiketten.
Das vordere Etikett enthält in der Regel werbende Inhalte wie beispielsweise Logos oder Werbesprüche in selbstgewählter Schrift. Das Rückenetikett enthält dann die relevanten Pflichtinformationen. Deshalb gilt rechtlich das Rückenetikett als Hauptetikett.
Vorschrift ist auch, dass verpflichtende Informationen in klar leserlichen Schriftzeichen erkennbar sind. Das heißt sie müssen sich von den restlichen Informationen klar abheben.
MUST-HAVE: Die Pflichtangaben auf dem Weinetikett
- Qualitätsstufen: hier: Qualitätswein, Beispiele für Qualitätsstufen in Deutschland: Qualitätswein, Landwein (mit Angabe der Herkunft) oder Prädikatswein. Prädikate hierfür sind Kabinett, Spätlese, Beerenauslese oder Auslese.
- Verkehrsbezeichnung: Hierbei gibt es die Unterscheidet man zwischen Wein oder Perlwein. In Deutschland ist Perlwein auch häufig unter der Bezeichnung „Secco“ im Supermarkt-Regal auffindbar.
- Geografische Angabe auf dem Etikett: Die Pflicht diese Angabe hängt von der Qualitätsstufe des Weines ab. Außerdem ist entscheidend wie detailliert die Angabe über die Herkunft ist.
- Abfüller: Diese Angabe muss den Ort enthalten, an dem der Abfüller seinen Betrieb hat. Der Abfüller ist im Normalfall der Winzer. Die Abfüllangaben sind hier zusätzlich mit einer Kennziffer codiert (D-RP 57280).
- Alkoholgehalt im Wein: hier: 11 %, eine genauere Beschreibung, worauf es dabei ankommt, findest du auf der entsprechenden Seite. Diese Angabe ist genauso verpflichtend, wie das Einhalten der Einheit von Alkoholgehalt in Volumenprozent (% vol).
- Die Nennfüllmenge: hier: 1,0 Liter, diese Angabe beschreibt das Volumen des Inhalts der Weinflasche in Litern.
Die amtliche Prüfnummer als Identifikation des Weins
Die laufende amtliche Prüfnummer (L.A.P.Nr.): Diese findet sich nur bei Qualitätsweine, Prädikatsweine und Sekt. Die Nummer identifiziert bei Weinen die Durchführung der Qualitätsprüfung. Nur wenn ein Wein eine analytische, sensorische und geografische Prüfung bestanden hat, erhält dieser eine amtliche Prüfnummer. Kriterien sind beispielsweise die Verwendung von Trauben einer bestimmten Weinrebe. Ein weiteres Kriterium ist die Einhaltung vorgeschriebene Erntemengen pro Hektar Land. Aus der Prüfungsnummer lässt sich der Abfüllbetrieb, das Jahr der Qualitätsprüfung und betriebsinterne Nummern des Weines ablesen.
Aufgebaut ist diese wie folgt: Die erste Ziffer steht für die Prüfstelle (hier: 2 = Wittlich). Die folgenden drei Ziffern stehen für die Gemeinde des Abfüllers (hier: 576). Anschließend folgt dann die Betriebsnummer des Abfüllers (hier: 280). Nachfolgend dann die laufende Antragsnummer (hier: 8). Zuletzt dann noch das Jahr der Antragsstellung (hier: 17, also das Jahr 2017). Insgesamt ersetzt die amtliche Prüfnummer die sogenannte Loskennzeichnung auf Weinetiketten unterer Qualitätsstufen.
Loskennzeichnung: Ersetzt bei allen anderen Güteklassen die Prüfnummer.
Hinweiskennzeichnungen auf Weinetiketten
Hinweis auf Sulfite: Die Angabe „Enthält Sulfite“ muss auf dem Weinetikett stehen, wenn der Wein durch den Herstellungsprozess geschwefelt ist. Diese Kennzeichnungspflicht gibt es seit 2006.
Hinweis auf eiweißhaltige Schönungsmittel: Wird der Wein im Herstellungsprozess einer Schönung durch Eiklar, Kasein oder anderen eiweißhaltigen Stoffen unterzogen, ist auch dies zur Kennzeichnung verpflichtet nach EU-Vorschriften. Wir empfehlen die Seite „Veganer Wein“ für eine ausführliche Beschreibung zu Schönungsverfahren. Außerdem informieren wir was sich hinter der Kennzeichnung „Vegan“ auf Weinetiketten verbirgt.
NICE-TO-HAVE: Die optionalen Angaben auf dem Weinetikett
Die folgenden Angaben sind freiwillig. Sie müssen aber in der Weinbuchführung angegeben und dokumentiert werden.
Der Jahrgang des Weins (hier: 2016), damit wird angegeben in welchem Jahr die Trauben für den Wein gewachsen sind und geerntet wurden. Auf dem Etikett darf der Jahrgang nur beschrieben werden, wenn mindestens 85 % der Reben tatsächlich im angegebenen Jahr geerntet wurden.
Die Rebsorte des abgefüllten Weins:(hier: Riesling), entscheidet sind dabei wieder die 85 % der Reben, die für die Weinherstellung verwendet wurden. Auch die Angabe von zwei Rebsorten ist möglich, dann ist aber Pflicht, dass 100 % der Trauben dieser beiden Rebsorten entsprechen.
Weinort und seine Lage: (hier: Rheinhessen), beschreibt die genaue Herkunft.
Die Geschmacksangabe: (hier: halbtrocken), diese ist abhängig vom Restzuckergehalt im Wein. Zulässige Geschmacksbezeichnungen sind dabei:
- trocken (mit höchstens 9 Gramm Restzucker/Liter),
- halbtrocken (höchstens 18g/Liter),
- lieblich (höchstens 45g/Liter) und
- süß (über 45g/Liter)
Zusätzliche Angaben wie passende Speiseempfehlungen und Trinktemperatur sind seit 2007 zugelassen. Andere fakultative Angaben sind erlaubt, wenn sie der Wahrheit entsprechen. Sie unterliegen dem Täuschungs- und Irreführungsverbot. Dazu zählen Lagerungsbedingungen, Angaben über den Verzicht von Zusatzstoffen sowie Angaben zur Herstellung.
Weinetiketten selbst individuell gestalten?
Infografik zu den Pflichtangaben auf dem Weinetikett
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